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Petits animaux Bern - Jura

Petits animaux

L'association en tant qu'interlocuteur pour l'élevage de petits animaux

16 Mai 2022

VHK2 - kantonale Impfpflicht für Kaninchen

offizielle Information vom Amt für Veterinärwesen (Kanton Bern):

Seit ein paar Wochen kommt es in der Schweiz zu vermehrtem Nachweis der Viralen Hämorrhagischen Krankheit (VHK oder RHD) bei den Kaninchen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Krankheit. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern hat der Kanton Bern beschlossen, dass ab sofort nur noch nur noch gegen RHD-2 geimpfte Tiere an Veranstaltungen mit Kaninchen teilnehmen dürfen.

definierte Massnahmen:

  • ab sofort sind nur noch geimpfte Kaninchen an Veranstaltungen zugelassen
  • Säugende Jungtiere müssen nicht geimpft sein
  • Impfzeugnis muss durch Veranstalter kontrolliert werden
  • Impfung muss mind. 10 Tage vor Veranstaltung erfolgt und darf max. 365 Tage alt sein 
  • Verkauf von Tieren muss mit kompletter Adresse/Telefon-Nr vom Veranstalter erfasst werden und auf Verlangen dem Amt für Veterinärwesen vorgezeigt werden
  • Kranke Tiere dürfen, wie bis anhin, nicht an einer Veranstaltung teilnehmen
Die Massnahmen gelten für jegliche Veranstaltungen mit Kaninchen (Jungtierschauen, Ausstellungen, Schautier-Präsentationen, Rassenlehrkurse, Vorbewertungen, etc.)

Sämtliche weiteren Vorgaben bezüglich Veranstaltungen sind selbstverständlich einzuhalten. Hierzu verweisen wir gerne auf die Fachinformationen Ausstellungen von Kleintiere Schweiz
https://www.kleintiere-schweiz.ch/resources/1/uploads/Fachinformationen_Deutsch.pdf